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Photovoltaikanlage
Steuerbefreiung und Mehrwertsteuerrückerstattung für private PV-Anlagen ab 2023

Steuerbefreiung und Mehrwertsteuerrückerstattung für private PV-Anlagen ab 2023

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis
Bei einer teuren Anschaffung wie einer Photovoltaikanlage macht die Mehrwertsteuer von 19 Prozent einen großen Teil des Kaufpreises aus. Als Privatperson können Sie Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht steuerlich geltend machen oder vom Finanzamt als Erstattung zurückerhalten. Eine Änderung der Gesetzeslage hat in 2023 jedoch dafür gesorgt, dass unter bestimmten Bedingungen die Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen entfällt. Der folgende Beitrag erläutert, wann dies der Fall ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen können, wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine PV-Anlage erworben haben.

Seit Beginn des Jahres 2023 ist eine neue Regelung in Kraft, die unter bestimmten Voraussetzungen privat genutzte Photovoltaikanlagen bei der Anschaffung von der Umsatzsteuer befreit. Damit ist der Kauf einer Solaranlage noch attraktiver, denn der Anschaffungspreis reduziert sich für Sie. Jedoch ist dieser Vorteil an eine bestimmte Voraussetzung geknüpft. Auch bezüglich der Einkommensteuer ändert sich ab 2023 einiges, was private Photovoltaikanlagen betrifft. Außerdem haben Sie sogar die Möglichkeit, von diesen Steuererleichterungen zu profitieren, wenn Sie eine Solaranlage zu einem früheren Zeitpunkt erworben haben.

Die rechtliche Grundlage für die Befreiung der Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung brachte mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine Reihe von Änderungen im Bereich der Photovoltaik auf den Weg. Dieses Gesetz trat mit Jahresbeginn 2023 in Kraft. Die zentralen Punkte sind hier die Einführung der Ertragsteuerbefreiung für private Photovoltaikanlagen sowie ein Nullsteuersatz bei Lieferung und Installation von PV-Anlagen. Diese Neuerungen sollen privaten Kunden mehr Anreize geben, im eigenen Bereich in erneuerbare Energien zu investieren. Die Gesetzesänderung ist eine indirekte Förderung für Photovoltaik Anlagen, da die Bundesregierung durch die neue Mehrwertsteuer-Regelung vor allem auf Steuereinnahmen verzichtet.

Was bedeutet die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Kauf von PV-Anlagen?

Durch den Nullsteuersatz für Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp, die ab Januar 2023 gilt, ändern sich die Kosten bei der Anschaffung grundlegend. Der vorher gültige Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sinkt automatisch auf null Prozent. So reduzieren sich für private Kunden die Höhe der Anschaffungskosten, denn Solaranlagen werden zum Nettobetrag verkauft. Auf der Rechnung ist für die Anlage sowie die Installation fortan ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent ausgewiesen. Wer also nach Januar 2023 eine PV-Anlage erwirbt, zahlt deutlich weniger als noch zuvor.

Eine Solaranlage, die am 31. Dezember 2022 noch 17.850 Euro kostete, ist im Januar 2023 für 15.000 Euro erhältlich.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Befreiung von der Mehrwertsteuer bei PV-Anlagen?

Die Regelung für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Im Wesentlichen sind es zwei Bedingungen, die Sie und Ihre PV-Anlage erfüllen müssen.

Der erste Punkt betrifft den Ort der Installation. So muss die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von einer Privatwohnung installiert sein. Dazu zählen neben dem Dach eines Einfamilienhauses auch der Garten, eine Garage sowie Balkone für Balkonkraftwerke. Die Solaranlage darf also nicht an öffentlichen und anderen Gebäuden installiert sein.

Der zweite Punkt, den Ihre Photovoltaikanlage erfüllen muss, ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Hier ist der erste Januar 2023 der Stichtag, seitdem die Umsatzsteuer auf privat genutzte Photovoltaikanlagen entfällt. Als Inbetriebnahme gilt laut dem Finanzamt der Zeitpunkt, an dem die Solaranlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wurde. Die Befreiung von der Mehrwertsteuer gilt somit automatisch bei der Anschaffung von Anlagen ab diesem Zeitpunkt.

Außerdem spielt die Leistung der PV-Anlage eine Rolle, was die Steuerbefreiung angeht. In § 12 Absatz 3 UStG ist festgelegt, dass die Befreiung von der Mehrwertsteuer automatisch nur für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak Leistung gilt. Völlig ausgeschlossen ist die Befreiung von der Umsatzsteuer bei größeren Solaranlagen hingegen nicht. Das Finanzamt kann einer Mehrwertsteuerbefreiung auf Antrag nach einer Prüfung zustimmen. Sie haben in diesem Fall also die Option, eine Erstattung der Mehrwertsteuer nach dem Kauf zu beantragen.

Sind auch Stromspeicher von der Mehrwertsteuer befreit?

Nicht nur die PV-Anlage selbst, sondern auch Stromspeicher sind von der Umsatzsteuer beim Kauf befreit. Auch hier gibt es jedoch spezifische Voraussetzungen, die Ihr Speicher erfüllen muss.

Laut § 12 Absatz 3 UStG gilt der Nullsteuersatz ebenfalls für bestimmte Speicher

Zunächst muss Ihre PV-Anlage selbst alle Voraussetzungen für die Befreiung von der Mehrwertsteuer erfüllen. Dann muss die Kapazität des Stromspeichers mindestens fünf kWh betragen. Zudem ist es erforderlich, dass der Stromspeicher fest installiert ist. Mobile Speicher, wie etwa von Solargeneratoren, fallen somit nicht unter die Befreiung.

Welche Regeln gelten bei den Betriebskosten einer Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen erzeugen im Betrieb direkt und indirekt Einkommen sowie Kosten. Da ist zunächst die Einspeisevergütung, die Sie erhalten, wenn überschüssiger Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Diese Vergütung zahlt Ihnen der Betreiber des lokalen Stromnetzes für den Verkauf. Die Einspeisevergütung wurde inklusive der MwSt ausgezahlt, sofern Sie sich für die Regelbesteuerung entschieden haben. Diese Steuer, die Sie zunächst ausgezahlt bekommen, müssen Sie jedoch als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dafür ist regelmäßig eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Hier können Sie auch Kosten für die Wartung und Reparatur geltend machen und die darauf entrichtete MwSt als Vorsteuer abziehen. Bei der Kleinunternehmerregelung entfällt diese Aufgabe hingegen.

Zudem ist der Eigenverbrauch vom erzeugten Strom bei der Steuer relevant. Auch hier gilt, wenn Sie der Regelbesteuerung unterliegen, müssen Sie auf den Strom, den Sie selbst nutzen, Umsatzsteuer zahlen, da Sie ein Gewerbe betreiben. Diese wird auf den angesetzten Wert Ihres Stroms, den Sie per Photovoltaik erzeugt haben, angesetzt. Für das Jahr 2023 liegt der Umsatzsteuersatz bei 19 Prozent. Somit fällt im Betrieb zwangsläufig Umsatzsteuer an, die Sie an das Finanzamt abführen müssen. Wer sich hingegen für die Kleinunternehmerregelung entscheidet, muss keine Umsatzsteuer auf den Strom entrichten, der selbst genutzt wird.

Durch die gesetzlichen Änderungen mit dem Nullsteuersatz hat die Regelbesteuerung in Zukunft keine Vorteile mehr, wenn Sie eine Anlage mit einer Leistung von maximal 30 kWp installieren. Beim Erwerb fällt keine Mehrwertsteuer mehr an, sodass Sie auch keine Vorsteuerrückerstattung mehr beantragen können.

Wie lange gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen und Speicher?

Die Regelungen im UStG sind zeitlich nicht begrenzt. Somit gilt die Befreiung der Mehrwertsteuer beim Kauf und Betrieb von Solaranlagen bis auf Weiteres oder bis zu einer Änderung durch den Gesetzgeber.

Erhalten auch Bestandsbesitzer einer PV-Anlage Mehrwertsteuer zurück oder nicht?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, nachträglich die gezahlte Umsatzsteuer zurückzuerhalten. Entscheidend ist hier vor allem, für welche Option Sie sich bei der Besteuerung entschieden haben. Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, ist keine Erstattung der MwSt möglich. Anders hingegen für Besitzer einer Solaranlage, die sich für die Regelbesteuerung entschieden haben.

In diesem Fall ist es erforderlich, regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Eine Eigenschaft der Umsatzsteuer Voranmeldung sorgt jetzt dafür, dass die gezahlte Mehrwertsteuer bei der Anschaffung einer Solaranlage im Jahr 2022 nun als Erstattung der Umsatzsteuer zurückkommt. Über die Jahreserklärung der Umsatzsteuer erfolgt die Angabe aller Ausgaben und Einnahmen. Bei der Regelbesteuerung werden ebenfalls gezahlte Mehrwertsteuer und erhaltene Umsatzsteuer angegeben. Aus der Differenz ergibt sich entweder eine Erstattung oder eine Umsatzsteuerzahllast.

Wer 2023 den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung seiner 2022 installierten PV-Anlage ausfüllt, sollte also die Regelbesteuerung wählen. Dann ist der Vorsteuerabzug für den Erwerb der Solaranlage zulässig und als Ergebnis steht eine vollständige Erstattung der entrichteten Mehrwertsteuer, die beim Kauf der Photovoltaikanlage anfiel.

Bei einem Paketpreis von 24.990 Euro für eine PV-Anlage mit Speicher ist eine Rückerstattung von 3.990 Euro möglich. Der Nettokaufpreis beträgt in diesem Fall 21.000 Euro.

Was ändert sich ab 2023 bei der Einkommensteuer?

Bei der Einkommensteuer kam es durch das Jahressteuergesetz ebenfalls zu Steuererleichterungen. Der § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz führt aus, dass bestimmte Photovoltaikanlagen ab dem ersten Januar 2022 eine Steuerbefreiung erhalten. Im Bundessteuerblatt (BStBl) wurden die Kriterien für diese Befreiung am 17. Juli 2023 nochmals genauer definiert. So ist die Leistung der Photovoltaikanlage der ausschlaggebende Faktor. Diese Grenze liegt bei 30 Kilowatt Peak bei Einfamilienhäusern, gewerblich genutzten Gebäuden und bei Garagen. Erfolgte die Installation der Anlage auf Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, dann liegt die Grenze bei 15 kWp. Ebenfalls bei 15 kWp liegt die Grenze, wenn sich die Solaranlage auf einem Gebäude befindet, das gemischt genutzt wird.

In allen diesen Fällen gewährt das Finanzamt für solche Solaranlagen automatisch eine Steuerbefreiung. Damit erleichtert sich die Steuererklärung für die Einkommensteuer deutlich. Sie brauchen keine Gewinnermittlung mehr zu erstellen und auch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist nicht mehr erforderlich. Damit sind alle Einnahmen der Photovoltaikanlage einkommensteuerfrei. Das gilt zum einen für die Einnahmen, die Sie durch den Verkauf von Solarstrom an den Betreiber des Stromnetzes erzielen.

Zum anderen entfällt auch die Versteuerung von dem Strom, den Sie selbst nutzen. Dieser Eigenverbrauch wurde bisher entweder pauschal mit 20 Cent pro Kilowattstunde berechnet oder mit dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert angesetzt. Zugrunde gelegt wurde hier der Preis, den Sie für Ihren Strom pro Kilowattstunde an Ihren Versorger bezahlen. Diese komplizierte Kalkulation entfällt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022. Es handelt sich somit um eine Entlastung bei der Steuer, da die Einkünfte Ihrer Photovoltaikanlage nicht mehr dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden.

Zudem sind alle PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Der Zeitpunkt der Installation ist somit unerheblich und Sie müssen für die Erträge von älteren Anlagen ebenfalls keine Steuer mehr entrichten.

Wie beantrage ich eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer für meine Solaranlage?

Es gibt keinen speziellen Weg oder ein besonderes Formular, um die Umsatzsteuer für die eigene Anlage erstattet zu bekommen. Viel mehr geht der Weg über die Steuererklärung. Dafür melden Sie zunächst Ihre PV-Anlage beim Finanzamt an. Das Finanzamt stellt dann Fragen zur steuerlichen Erfassung und hier entscheiden Sie sich für die Regelbesteuerung. Im Rahmen der Steuererklärung für die Umsatzsteuer geben Sie dann die Kosten für den Erwerb der Anlage an und weisen die gezahlte Mehrwertsteuer gesondert aus. Das Finanzamt errechnet dann automatisch die Ihnen zustehende Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Diese erhalten Sie dann auf das Bankkonto, das Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.

FAQ

Kann ich eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung beantragen, wenn meine PV-Anlage bereits installiert ist?

Ja, sofern die Anlage nicht vor dem 1. Januar 2022 installiert und nicht die Kleinunternehmerregelung bei der Besteuerung gewählt wurde, ist eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf Antrag möglich.

Muss ich die Einspeisevergütung sowie den Eigenverbrauch meiner Solaranlage mit 10 kWp bei der Einkommensteuer angeben?

Nein, ab dem Jahr 2022 müssen diese Punkte in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Wie beantrage ich eine Erstattung der MwSt für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage?

Sie machen den Anspruch gegenüber dem Finanzamt über die Umsatzsteuererklärung geltend, sofern Sie nicht der Kleinunternehmer-Regelung unterliegen.

Sollte ich als privater Betreiber einer PV-Anlage mit 10 kWp die Regelbesteuerung wählen oder mich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden?

Ab 2023 hat die Kleinunternehmerregelung nur noch Vorteile gegenüber der Regelbesteuerung und sollte, wenn möglich, immer gewählt werden.

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