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Photovoltaikanlage
Änderung der Einspeisevergütung 2023 für PV-Anlagen

Änderung der Einspeisevergütung 2023 für PV-Anlagen

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Wer eine Photovoltaik Anlage besitzt und Strom in das öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine Einspeisevergütung. Diese bemisst sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Bei den Vergütungssätzen kommt es jährlich zu Änderungen. Außerdem haben der Typ der PV-Anlage sowie die Art der Einspeisung Einfluss auf die Höhe der Einspeisevergütung.

Was ist das Hauptziel der Einspeisevergütung?

Mit der Einspeisevergütung erhalten Sie als Besitzer einer Solaranlage Geld für den Strom, den Sie selbst nicht verbrauchen, aber ins öffentliche Netz einspeisen. In den meisten Fällen liegt die Eigennutzung in einem Bereich zwischen 30 und 80 Prozent. Ein Teil des Stroms würde also ungenutzt bleiben. Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Vergütungssätze und weitere Regelungen zur Einspeisung im Bereich der Photovoltaik festgelegt.

Was hat sich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 geändert?

Mit der Neufassung der EEG 2023 trat eine Reihe von Änderungen ein, die die Einspeisevergütung direkt und indirekt betreffen. Zu den Neuerungen gehört der Wegfall der EEG-Umlage für den erzeugten PV-Strom. Bereits zum 1. Juli 2022 trat diese Änderung in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Anlagenbetreiber auf den erzeugten Strom, der im eigenen Haushalt verbraucht wurde, die volle EEG-Umlage bezahlen. Der Wegfall der EEG-Umlage in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstunde senkt die Stromkosten und macht den privaten Ausbau der erneuerbaren Energien attraktiver.

Mit dem EEG 2023 sind außerdem die festen Vergütungssätze für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp entfallen. Betreiber von PV-Anlagen dieser Art können beziehungsweise müssen nun den überschüssigen Solarstrom über das sogenannte Marktprämienmodell verkaufen. Hierbei haben Sie die freie Wahl, an welchen Anbieter Sie die Energie vermarkten. Dementsprechend hängen die Vergütungssätze hier von den individuellen Konditionen ab.

Welche Einspeisevergütung erhalten neue Photovoltaik Anlagen im Jahr 2023?

Mit Beginn des Jahres 2023 traten alle Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Beschlossen wurden die Veränderungen im Juli 2022. Dadurch hat sich auch die Höhe der Einspeisevergütung für neue Anlagen verändert. Wer nach dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält im Vergleich zum Vorjahr eine höhere Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung 2023 für Solarstrom wird in Cent pro kWh angegeben.

Für private Anlagen bis 10 kWp Leistung gilt ein Vergütungssatz von 8,2 Cent pro kWh, wenn Solarstrom in das öffentliche Netz eingespeist wird. In diese Kategorie fallen die meisten der privaten Anlagen, die auf einem Dach installiert sind. Bei Anlagen ab einer Leistung von 10 kWp ist die Einspeisevergütung 2023 niedriger. Dann erhalten Sie für jede Kilowattstunde noch 7,1 Cent. Dieser Satz gilt für Anlagen bis 40 kWp Leistung. Größere Anlagen mit mehr als 40 kWp und maximal 100 kWp Leistung erhalten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch 5,8 Cent pro Kilowattstunde.

Die Berechnung bei Anlagen mit mehr als 10 kWp erfolgt hierbei anteilig. Somit erhalten größere Anlagen anteilig auch den höheren Satz von 8,2 Cent pro kWh bei der Einspeisung für den erzeugten Strom. Die Berechnung bezieht sich immer auf die Leistung in Kilowatt Peak der Photovoltaikanlage. Eine Beispielrechnung der Photovoltaik Einspeisevergütung für eine Anlage mit einer Leistung von 15 kWp sieht wie folgt aus.

Sie erhalten für die ersten 10 kWp 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Der Anlagenteil ab 10 kWp wird dann mit 7,1 Cent pro kWh vergütet. Somit ergibt sich eine Einspeisevergütung von 7,97 Cent pro Kilowattstunde für diese Photovoltaikanlage.

Welche Auswirkungen hat eine Teil- oder Volleinspeisung auf die Einspeisevergütung 2023?

Grundsätzlich wird bei einer PV-Anlage zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Eine Volleinspeise-Anlage gibt den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz ab. Die meisten privat installierten Systeme nutzen hingegen die Teileinspeisung. Das heißt, dass Sie mit dem erzeugten Strom zunächst Ihren Eigenbedarf im Haus decken und nur den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen.

Bei einer Anlage mit Volleinspeisung erhalten Sie eine erhöhte Einspeisevergütung. Auch hier gibt es wieder mehrere feste Vergütungssätze, die sich an der Leistung der Anlage in Kilowatt Peak orientieren. Bei Anlagen bis 10 kWp Leistung liegt diese bei 13 Cent pro kWh. Jede Photovoltaikanlage mit mehr als 10 kWp Leistung erhält dann 10,9 Cent für jede Kilowattstunde, die ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Bei der Volleinspeisung gilt für PV-Anlagen oberhalb einer Leistung von 10 kWp ebenfalls eine anteilige Berechnung der Vergütungssätze. Eine Anlage mit einer Leistung von 20 kWp erhält somit 13 Cent für die ersten 10 kWp und 10,9 Cent für die weiteren 10 kWp. Damit ergibt sich ein Durchschnitt von 11,95 Cent pro kWh.

Wie lange ist die Einspeisevergütung gültig?

Wie bei der Höhe der Vergütung ist auch die Dauer vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage abhängig. Diese bleibt für 20 Jahre ab dem Monat, in dem Ihre Anlage in Betrieb gegangen ist, konstant. Bei dieser Regelung gab es 2023 keine Änderung.

Lohnt sich die Einspeisung durch die gestiegenen Vergütungssätze wieder?

Die erhöhten Vergütungssätze verbessern für private Anlagenbetreiber die Rentabilität der eigenen Anlage. Wer jedoch die Strompreise und die aktuelle Einspeisevergütung vergleicht, sieht, dass hier weiterhin ein großer Unterschied vorhanden ist.

Aus diesem Grund ist die Volleinspeisung grundsätzlich keine rentable Option. Sinnvoll hingegen ist es, den selbst erzeugten Strom aus der Photovoltaik zu einem möglichst hohen Anteil selbst zu nutzen. Dadurch lässt sich Geld sparen, vor allem, da die EEG-Umlage auf den Selbstverbrauch nun entfällt.

Die Einspeisevergütung für den nicht genutzten Anteil ist dann eine gute Option, um den überschüssigen Strom gegen einen fairen Betrag abzugeben.

Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Eine der neuen Regelungen im EEG betrifft die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung. Bisher erhielten Betreiber einer Photovoltaikanlage, egal ob in Teil- oder Volleinspeisung, den Betrag inklusive Umsatzsteuer von 19 Prozent. Hingegen wird die Einspeisevergütung 2023 ohne Umsatzsteuer an die Anlagenbetreiber ausgezahlt.

Für Haushalte ist dies eine deutliche Erleichterung, was die Steuern betrifft. Bisher musste die eingenommene Umsatzsteuer über eine Erklärung dem Finanzamt gegenüber angegeben und abgeführt werden. Dies entfällt mit der Neufassung. Die Ausnahme ist, wenn Sie als Betreiber auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten und somit umsatzsteuerpflichtig sind.

Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?

Das EEG legt die Einspeisevergütung jeweils für eine bestimmte Dauer fest. Entscheidend ist immer das Datum der ersten Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage. Danach bemisst sich die aktuelle Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung 2023 gilt so für alle Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Februar 2024 in Betrieb gehen. Die einmal festgelegte Vergütung ist dann auf 20 Jahre festgesetzt.

Anlagen, die nach dem 1. Februar 2024 ans Netz gehen, erhalten hingegen eine niedrigere Einspeisevergütung, für ins Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Ab diesem Zeitpunkt sinkt die Vergütung in allen Klassen um ein Prozent pro Halbjahr gegenüber dem im vorangegangenen Zeitraum gültigen Satz.

Die Einspeisevergütung ist in § 49 des EEG 2023 festgelegt.

Wird die Einspeisevergütung wieder steigen?

Die Entwicklung der Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die Zukunft festgelegt. Das bedeutet, dass für neue Photovoltaikanlagen, die Strom ins Netz einspeisen, die Vergütung jedes Jahr leicht sinkt. Sofern keine weitere Überarbeitung des Gesetzes erfolgt, wird die Einspeisevergütung des Solarstroms nicht steigen.

Geschichte des EEG: So hat sich die Einspeisevergütung entwickelt

Eine Einspeisevergütung für Solaranlagen wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2000 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt erhielten Betreiber einer Photovoltaikanlage, die Strom ins öffentliche Netz eingespeist haben, eine Vergütung in Höhe von 50,6 Cent pro kWh. In den kommenden Jahren sank die Einspeisevergütung leicht bis auf 45,7 Cent pro kWh 2004. Danach folgte erneut eine Erhöhung auf 57,4 Cent pro kWh.

Seit 2005 fällt die Einspeisevergütung kontinuierlich Jahr für Jahr. Den Tiefpunkt erreichte die Einspeisevergütung im Oktober 2022. Zu diesem Zeitpunkt erhielten neue PV-Anlagen nur noch eine Vergütung von 5,97 Cent kWh. Mit den neuen Sätzen der Einspeisevergütung 2023 erfolgt somit erstmals seit 2005 wieder eine Erhöhung.

Welche Einspeisevergütung in Cent pro kWh erhalten Bestandsanlagen in 2023?

Für bestehende Photovoltaikanlagen gibt es bei der Einspeisevergütung keine Neuerungen im Jahr 2023. Der bisher festgelegte Vergütungssatz gilt auch weiterhin. Gleiches gilt für die Laufzeit. Eine Änderung gibt es jedoch bei der Auszahlung der Vergütung. Diese erfolgt, wie bei neuen Anlagen auch, ohne die Umsatzsteuer. Somit profitieren Sie auch als Betreiber einer älteren PV-Anlage von der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Welche Einspeisevergütung gilt bei einer Erweiterung von Solaranlagen?

Wer bereits eine PV-Anlage besitzt, befasst sich eventuell mit dem Gedanken einer Erweiterung. Dies ergibt zum Beispiel dann Sinn, wenn durch die Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines Elektrofahrzeugs der Eigenbedarf deutlich steigt und die aktuelle Anlage diesen nicht mehr deckt. Eine solche Erweiterung hat auch Einfluss auf die Einspeisevergütung.

Wird die Erweiterung als Neuanlage eingestuft, dann erfolgt die Einspeisevergütung nach einer Mischkalkulation. Für die alte Anlage bleibt der Satz der Einspeisevergütung bestehen, während die Neuanlage die aktuelle Einspeisevergütung erhält. Das gilt auch für die festgelegte Laufzeit.

Erfolgt die Erweiterung hingegen innerhalb von 12 Monaten nach der Inbetriebnahme der ursprünglichen PV-Anlage und die Installation findet auf demselben Dach oder Garten statt, dann wird das System nicht als Neuanlage eingestuft. In diesem Fall erhält das komplette System mit der neuen Gesamtleistung den ursprünglichen Vergütungssatz. Da 2023 die Vergütungssätze höher sind als 2022, ist diese Vorgehensweise jedoch nicht sinnvoll.

Welche Option gibt es für PV-Anlagen, deren Einspeisevergütung im Jahr 2023 ausläuft?

Eine Solaranlage, die 2003 an das Stromnetz angeschlossen wurde, fällt im Laufe des Jahres 2023 aus der Förderung nach dem EEG heraus. Somit erhalten Sie als Anlagenbetreiber ab diesem Zeitpunkt nicht mehr den 2003 festgesetzten Betrag.

Der Verkauf des Solarstroms funktioniert jedoch weiterhin. Sie haben hierbei einige Optionen. Zum einen können Sie den Strom zum jeweils aktuellen Börsenpreis direkt vermarkten. Diese Option ist für kleine Solaranlagen jedoch nicht praktikabel. Zum anderen gibt es Direktvermarkter, mit denen Sie einen Vertrag über die Einspeisung schließen.

Die gängigste und einfachste Praktik ist hingegen, mit Ihrem lokalen Netzbetreiber eine Anschlussregelung zu treffen. Dann geben Sie den überschüssigen Strom von Ihrem Dach weiterhin an denselben Partner ab.

Die Höhe der Vergütung schwankt regional und liegt üblicherweise um die 7,5 Cent kWh.

Viele Altanlagen wurden als reine Investitionsobjekte installiert und speisten somit den gesamten Strom in das öffentliche Netz ein. Die damals sehr hohe Einspeisevergütung im Vergleich zum Strompreis machte dies rentabel. Für Altanlagen, die jetzt aus der Förderung herausfallen und die niedrigere Vergütung bekommen, ist die Volleinspeisung nicht mehr wirtschaftlich.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine solche Anlage auf den Eigenverbrauch umzustellen. Dies ist mit kleineren Umbauten möglich. Dann stellt Ihnen die Anlage auf dem Dach zukünftig Solarstrom für die eigene Nutzung bereit. Sie senken also Ihren Stromverbrauch und verkaufen nur noch den überschüssigen Strom, wofür Sie die Vergütung nach der Anschlussregelung erhalten. Auch die Kombination mit einem Speicher kann Sinn ergeben. So erhöhen Sie den Anteil des selbst genutzten Stroms weiter.

FAQ

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für eine neue Dachanlage mit weniger als 10 kWp im Jahre 2023?

Solche Anlagen, die im Jahr 2023 in Betrieb gehen, erhalten für ins Stromnetz eingespeiste Energie 8,2 Cent kWh.

Lohnt sich die Volleinspeisung im Jahre 2023?

Aufgrund der Höhe der Einspeisevergütung sowie der gestiegenen Strompreise lohnt sich die Volleinspeisung für kleine Anlagen bis 10 kWp nicht mehr.

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