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Photovoltaikanlage
Baugenehmigung für Solaranlagen: Regelungen & Vorschriften

Baugenehmigung für Solaranlagen: Regelungen & Vorschriften

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Immer häufiger zieren Photovoltaikanlagen Dächer und Freiflächen. Grüner Strom ist beliebt und aufgrund der steigenden Energiekosten lohnen sich solche Photovoltaikanlagen in immer mehr Fällen. Vor der Installation ist es jedoch wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und Regelungen zu beachten, die das Baurecht auferlegt. Wann eine Baugenehmigung für die Solaranlage erforderlich ist, erklärt der folgende Artikel.

Welche Grundsätze gelten bei einer PV-Anlagen-Genehmigung?

Der Bau einer Photovoltaikanlage ist ein komplexes Projekt, das verschiedene Genehmigungen zum Bau und Betrieb benötigt. Zunächst gilt es, zwischen den unterschiedlichen Genehmigungen und Eintragungen zu unterscheiden, die im Rahmen der Installation einer Photovoltaikanlage auf Sie zukommen können.

So gibt es die Baugenehmigung, die Eintragung im Marktstammdatenregister sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber. Wer nicht Eigentümer des Gebäudes oder der Freifläche ist, auf der die Anlage errichtet werden soll, benötigt zusätzlich noch eine Einwilligung des Immobilien- oder Grundstücksbesitzers.

Abhängig von der Situation benötigen Sie alle, einige oder auch gar keine dieser Genehmigungen.

Photovoltaik-Anlagen ohne Genehmigungspflicht

Die gute Nachricht vorweg: Nach den Bauvorschriften benötigen Privatleute fast nie eine Baugenehmigung, wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des eigenen Gebäudes installiert wird. Auch Fassadenanlagen fallen unter diese Regelung. Das gilt zumindest für Photovoltaikanlagen, die bestimmte Größen nicht überschreiten. Abhängig von Ihrem Bundesland ist es jedoch möglich, dass auch in dieser Situation eine Baugenehmigung für die Solaranlage erforderlich ist.

PV Anlagen mit vereinfachten Anmeldeverfahren

Neben den Situationen, in denen eine Photovoltaikanlage keine Baugenehmigung benötigt, gibt es noch Varianten mit weiter vereinfachten Anmeldeverfahren.

Ein solches Szenario sind die unter der Bezeichnung Balkonkraftwerk bekannt gewordenen Mini-PV-Anlagen. Diese Systeme mit einer geringen Leistung genießen Genehmigungsfreiheit und benötigen somit in der Regel nie eine Baugenehmigung. Das gilt, solange die Anlage auf dem Balkon oder an den Außenwandflächen des Gebäudes installiert wird.

[Infografik: Das ist ein genehmigungsfreies Balkonkraftwerk: 600 Watt Leistung am Wechselrichter, Anschluss über die Steckdose]

In bestimmten Fällen benötigt eine PV-Anlage weder eine Baugenehmigung noch eine Eintragung im Marktstammdatenregister und auch keine Erlaubnis des Netzbetreibers. Eine solche Situation, in der eine Photovoltaikanlage Genehmigungsfreiheit hat, sind sogenannte Insellösungen, sofern die Installation auf dem Dach oder an der Seite vom Gebäude erfolgt. Hierbei handelt es sich um Photovoltaikanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Sie können in diesem Fall also keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten auch keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Ausnahme von der Regel: In diesem Fall benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Photovoltaik-Anlage

Eine erste Sonderregelung betrifft alle Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Bei Gebäuden mit Denkmalschutz ist eine Baugenehmigung immer verpflichtend. Hier sollten Sie den jeweiligen Ansprechpartner im zuständigen Bauamt kontaktieren, bevor Sie mit der Planung beginnen. Auf diesem Weg sorgen Sie für Rechtssicherheit und vermeiden Bußgelder.

Darüber hinaus kann auch der Ensembleschutz dafür sorgen, dass eine PV Anlage eine Baugenehmigung benötigt. Dieser Ensembleschutz tritt ein, wenn ein Gebäude in der Nähe unter Denkmalschutz steht und eine Photovoltaikanlage die Optik des Ensembles beeinträchtigt.

Eine weitere Situation, in der Sie unter Umständen eine Baugenehmigung für Ihr Projekt benötigen, sind freistehende Solaranlagen. Zu den PV-Freiflächenanlagen zählen alle Lösungen, die von einem Gebäude getrennt sind und nicht auf Dach und Außenwandflächen installiert sind. Eine Baugenehmigung für PV-Freiflächenanlagen benötigen Sie in der Regel, wenn eine Höhe von 3 Metern sowie eine Länge von 9 Metern überschritten wird. Einige Bundesländer weichen jedoch von dieser Regelung ab.

Genehmigungspflichten für PV-Anlagen in den einzelnen Bundesländern: Das sind die Unterschiede

Das Thema wird nochmals durch die abweichenden Regelungen der einzelnen Bundesländer erschwert. Viele Bundesländer orientieren sich an den allgemeinen Regeln, sodass gebäudeunabhängige Anlagen, deren Größe eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Meter nicht überschreiten, von der Genehmigungspflicht befreit sind.

So fallen gebäudeunabhängige Anlagen in Baden-Württemberg, Berlin, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unter diese Regel.

Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg müssen Sie für alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen Baugenehmigungen beantragen. Außerdem benötigen Solaranlagen auf Flach Dächern eine Baugenehmigung, sofern diese eine Höhe von 60 Zentimeter überschreiten und größer als 10 Quadratmeter sind.

Hessen

In Hessen benötigen alle Solaranlagen eine Genehmigung, sofern diese eine Fläche von 10 Quadratmetern übersteigen. Dies gilt für PV-Freiflächenanlagen sowie für Systeme, die auf Dach und Außenwandflächen montiert werden.

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

In diesen beiden Bundesländern sind alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen genehmigungspflichtig. Das gilt unabhängig der Höhe, Fläche oder der Leistung.

Rheinland-Pfalz

Auch im Bundesland Rheinland-Pfalz benötigen alle Photovoltaik Freiflächenanlagen eine Genehmigung durch das Bauamt. Zusätzlich müssen alle Photovoltaikanlagen in der Nähe von denkmalgeschützten Gebäuden Baugenehmigungen besitzen. Dies gilt somit nicht nur für Freiflächenanlagen, sondern auch für Solarenergieanlagen an Dach- und Außenwandflächen.

Saarland

Das Saarland weicht nur bei den Abmessungen von den allgemeinen Regeln ab. So benötigen hier gebäudeunabhängige Anlagen erst ab 3 Metern Höhe und 12 Metern Länge eine Genehmigung.

Schleswig-Holstein

Die Bauvorschriften von Schleswig-Holstein schreiben vor, dass eine gebäudeunabhängige Solaranlage ab 2,75 Metern Höhe und 9 Metern Länge einer Baugenehmigung bedarf. Ebenfalls benötigen alle Solarenergieanlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern eine Baugenehmigung.

Ablauf und Kosten einer Baugenehmigung

Grundsätzlich gilt, dass Sie eine Baugenehmigung immer vor Beginn der Arbeiten beantragen müssen. Der erste Schritt ist, sich die Formulare für den Bauantrag zu besorgen. Diese Vorlagen und Antragsformulare sind bei den Bauämtern verfügbar. Bei denkmalgeschützten Bauwerken ist die untere Denkmalschutzbehörde der Ansprechpartner, die Sie simultan kontaktieren sollten.

Im nächsten Punkt müssen alle Informationen und Dokumente zusammengestellt werden, die das Amt benötigt. Dazu gehören Angaben über die Größe, Leistung und Art der Solaranlage sowie der Ort der Montage. Auch Angaben zur Statik des Dachs gehören zu den Punkten, die das Amt kontrolliert.

Bis zu einer Entscheidung können mehrere Monate vergehen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit für das Verfahren ein. Zusätzlich fallen Kosten an, die sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung richten. Als grobe Orientierung sollten Sie bei Bauanträgen für Solaranlagen mit Kosten zwischen 100 und 1.000 Euro rechnen.

[Infografik: Checkliste Bauantrag: Genehmigung vor Arbeitsbeginn einholen, Antrag beim Bauamt anfragen, alle Unterlagen an das Bauamt übermitteln, Entscheidung abwarten]

Eine Bauanzeige sorgt für Sicherheit

Wer Zweifel hat, ob für die eigene Solaranlage eine Baugenehmigung erforderlich ist, hat eine Option, um für Sicherheit zu sorgen. Das ist die Bauanzeige. Hierbei handelt es sich um eine förmliche Meldung an das zuständige Amt, dass dieses über das Vorhaben informiert.

Eine solche Bauanzeige sorgt dafür, dass die Gemeinde in der Pflicht ist, eine Prüfung durchzuführen, ob für Ihr Projekt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Hier gilt eine Frist von vier Wochen. Meldet sich die Behörde in dieser Zeit nicht bei Ihnen, gilt die Anzeige automatisch als genehmigt und Sie brauchen keinen Bauantrag zu stellen.

FAQ

Wo erhalte ich Informationen, ob ich eine Baugenehmigung benötige?

Die richtige Kontaktadresse ist das lokale Bauamt der Gemeinde beziehungsweise der Stadtverwaltung.

Braucht eine Solaranlage auf dem Dach eine Baugenehmigung?

In den meisten Fällen lautet die Antwort nein. Dennoch ist es sinnvoll, das zuständige Bauamt zu kontaktieren.

Brauchen gebäudeunabhängige Anlagen eine Baugenehmigung?

Gebäudeunabhängige Anlagen, die also frei stehend aufgebaut werden, benötigen in vielen Fällen eine Baugenehmigung.

Wie trete ich mit dem zuständigen Amt in Verbindung oder erhalte die Formulare für die Genehmigung?

Die Bauämter sind in die lokale Verwaltung integriert. Sie erreichen die zuständigen Personen per Telefon oder E Mail und können auch vor Ort vorbeischauen. Im Internet finden Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde weitere Informationen und Vorschriften.

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