Alle Magazin-Artikel
Balkonkraftwerk
Mehrere Balkonkraftwerke betreiben – geht das?

Mehrere Balkonkraftwerke betreiben – geht das?

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Grundsätzlich gilt: Es ist erlaubt mehrere Balkonkraftwerke zu installieren und zu nutzen. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. dabei müssen nicht nur rechtliche Vorschriften beachtet, sondern auch besondere Tricks - immer im legalen Bereich - angewendet werden. Richtig und vorschriftsmäßig eingesetzt, sorgt das Installieren von gleich mehreren Balkonkraftwerken für geldwerte Vorteile. Und nicht nur das: Auch die Umwelt und das Klima profitieren.

Die so bezeichneten Balkonkraftwerke gewinnen immer mehr an Beliebtheit und auch an Bedeutung. Schließlich stellen sie eine besonders umweltfreundliche und saubere Energiequelle dar. Durch ihren Einsatz wird sowohl der CO2-Ausstoß reduziert als auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert.

Zudem können die Nutzer von Ballonkraftwerken den Energiebedarf eines Hauses bzw. Ihrer Wohnung nachhaltig senken. Das bedeutet gleichzeitig, dass sich auch die Stromkosten verringern.

Aber können auch mehr als ein Balkonkraftwerk betrieben werden? Zum Beispiel zwei Balkonkraftwerke? Und wenn ja, welche diesbezüglichen Regeln, Vorschriften und Gesetze müssen Sie als Nutzer bzw. Betreiber beachten? Zu dieser Balkonkraftwerk-Thematik gibt es gerade in Deutschland viel zu beachten. Informationen hierzu gibt es zwar mehr als genug, aber Vorsicht: Es sind auch viele Falschinformationen im Umlauf.

Antworten auf alle Fragen mit Relevanz

Diese betrifft häufig insbesondere Fragestellungen zum Einbau und Betreiben mehrerer Balkonkraftwerke. Wir haben das Thema für Sie aufgearbeitet und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Natürlich immer auf Basis der Rechtsgültigkeit.

Wir sagen Ihnen, wie hoch die maximale Leistung sein darf, wie viele dieser Mini-PV-Anlagen in einem Haushalt erlaubt sind, welche Vorschriften greifen oder auch, wieso die Stromkreise in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung eine entscheidende Rolle spielen.

Mehrere Balkonkraftwerke: Diese 600-Watt-Grenze ist wichtig

Die steigenden Energiepreise bereiten vielen Haushalten Probleme. Das muss aber nicht sein! Es gibt eine Möglichkeit, die Kosten für Strom deutlich zu senken. Das gelingt einem Haushalt mit einem so bezeichneten Balkonkraftwerk.

Bei einem solchen Balkonkraftwerk handelt es sich um eine Mini-Solaranlage. Ein Balkonkraftwerk ist vergleichsweise günstig erhältlich, lässt sich leicht installieren und liefert zuverlässig selbsterzeugten Strom. Sie leisten damit einen eigenen Beitrag zur Energiewende.

Gestattet bei einer Solaranlage dieser Art ist dabei eine Einspeisung von maximal 600 Watt (W). Das entspricht 0,6 Kilowatt (kW). Das stellt auch für zwei Balkonkraftwerke den entscheidenden Wert dar.

Die Einspeiseleistung und damit auch die erzeugte Menge an Strom sind bei einem Balkonkraftwerk im Vergleich zu größeren PV-Anlagen somit deutlich geringer. Diese erstrecken sich aber oftmals auch über ganze Häuserdächer und verfügen über mehrere Module.

Balkonkraftwerk - Hintergrund 600-Watt-Grenze

<span class="highlight-section-orange">Hintergrund: Diese 600-Watt-Grenze soll eine stets zuverlässige und sichere Einspeisung gewährleisten. Werden mehr als die festgesetzten 600 W eingespeist, droht eine Netzüberlastung. Schlimmstenfalls kommt es sogar zu einem Kurzschluss. Daher ist es für die eigene Sicherheit wichtig, dass die System-Kapazität nicht überschritten wird.</span>

Gibt es gesetzliche Auflagen bei mehreren Balkonkraftwerken?

Neben dieser Obergrenze darf eine Mini-PV-Anlage zur Stromerzeugung zudem höchstens zwei Solarmodule aufweisen.

Außerdem erlaubt der Gesetzgeber immer nur ein Balkonkraftwerk pro Stromzähler bzw. Wohnung, ganz unabhängig, ob es sich dabei um eine Single-Wohnung oder einen Vier-Personen-Haushalt handelt.

Das bedeutet konkret: Sie dürfen pro Stromzähler nicht gleichzeitig mehrere Balkonkraftwerke am Balkon oder zum Beispiel auch im Garten anbringen.

Welche Normen und Sicherheitsrichtlinien müssen beachtet werden?

Grundsätzlich ist es jeder Nutzerin und jedem Nutzer auf Basis der Norm VDE-AR-N 4105 gestattet, Balkonkraftwerke in Form von Plug-and-Play-Solaranlagen mit maximal 600 W Gesamtleistung selbst anzumelden und anzuschließen.

Es reicht in diesem Fall, dass der Anschluss über eine handelsübliche Schukodose erfolgt. Wichtig ist dabei allerdings, dass die kleinen Balkonkraftwerke und auch alle verbauten Komponenten die vom jeweiligen Netzbetreiber aufgestellten Sicherheitsrichtlinien erfüllen.

Wird eine Erlaubnis vom Vermieter benötigt?

Außerdem müssen Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn Sie ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben möchten. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass Sie mehrere Balkonkraftwerke installieren möchten. Ist er mit der Montage bzw. Installation einverstanden, kann Ihr Balkonkraftwerk sofort montiert und in Betrieb genommen werden.

Wie läuft die Anmeldung von mehreren Balkonkraftwerken?

Immer wieder kursieren Gerüchte, dass eine Mini-Solaranlage aufgrund der Limitierung auf eine Einspeiseleistung von 600 W nicht angemeldet werden muss. Das ist aber nicht richtig. Ohne eine Anmeldung der Solaranlage ist es gesetzlich untersagt, ein Balkonkraftwerk anzuschließen und zu nutzen.

Das gilt ebenfalls im Hinblick auf die Einspeisung des von den Balkonkraftwerken erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz. Damit sollte klar sein: Für Mini-PV-Anlagen gibt es keine Bagatellgrenze, die eine Anmeldung unnötig macht.

Die Anmeldung erfolgt immer beim zuständigen Netzbetreiber. Dabei müssen Sie die Mini-PV-Anlagen anmelden, bevor das jeweilige Balkonkraftwerk bis zu einer Leistung von 600 Watt installiert sind und in Betrieb genommen wurden. Ohne Anmeldung ist eine direkte Nutzung beim Betreiber ausnahmslos nicht erlaubt.

600W Balkonkraftwerke: Wo muss sich wer anmelden?

Neben der Anmeldung beim Netzbetreiber müssen die Balkonkraftwerke auch bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese Registrierung ist ebenfalls verpflichtend. Allerdings darf die Registrierung auch noch nach der Montage und Inbetriebnahme stattfinden.

Unter Umständen können bei Mini-Solaranlagen noch zusätzliche Meldepflichten anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die maximale Gesamtleistung über die Grenze von 600 Watt hinausgeht und eine Einspeisung des selbst erzeugten Stroms in das öffentliche Stomnetz geplant ist. Dann ist eine zusätzliche Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben.

Bei mehr als 600 Watt Gesamtleistung müssen sich die Nutzer bzw. Betreiber dabei auf besonders gründliche Prüfungen seitens des Netzwerkbetreibers einstellen. Auch das Finanzamt schaut bei einer solchen Konstellation genauer hin.

Kann die Einspeiseleistung erhöht werden?

Der in der Mini-Solaranlage verbaute Wechselrichter fungiert dabei als entscheidende Komponente für die Limitierung der Leistung auf maximal 600 Watt. Es ist allerdings möglich, den vom Hersteller eingebauten Wechselrichter gegen ein Wechselrichter-Modell mit höheren Leistungswerten auszutauschen. Natürlich ist es alternativ auch erlaubt, gleich eine leistungsstärkere PV-Anlage einzusetzen.

Dies sind die Folgen einer erhöhten Einspeiseleistung

Ob aber ein Wechselrichter gegen einen anderen Wechselrichter ausgetauscht wird oder eine Solaranlage mit über 600 Watt - die Erhöhung der Leistung beschert Ihnen gleichzeitig strengere Auflagen. In diesem Fall wird zum Beispiel eine behördliche Anmeldung notwendig. Zudem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ausschließlich Elektrofachkräfte die Installation der Anlage anschließen dürfen.

Tipp der Redaktion: Mittelfristig wird es im Hinblick auf die Limitierung von 600 Watt bei einer solchen Anlage wahrscheinlich zu einer entscheidenden Änderung kommen. So soll die Grenze von 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden. In Ländern wie beispielsweise Österreich ist dies übrigens schon länger der normale Standard.

Da alle entscheidenden Instanzen mit dieser Regeländerung einverstanden sind, ist hier auch kein Widerstand bzw. Widerspruch von irgendeiner Seite zu erwarten. Es liegt jetzt an der Politik, die Erhöhung der Performance von Balkonkraftwerken auf 800 Watt in die Praxis umzusetzen.

Bevor Sie sich also eine größere und auch weitaus kostspieligere Anlage zulegen, sollten Sie die weitere Entwicklung erst einmal abwarten. Dadurch können sämtlich behördliche Auflagen, die für die Installation einer größeren Anlage bestehen, umgangen werden.

Mehrere Balkonkraftwerke einbauen – das ist in Deutschland möglich

Die Grenze von aktuell noch 600 Watt dürfen Sie zwar nicht überschreiten, bei der Umsetzung lässt Ihnen der Gesetzgeber aber viel Handlungsspielraum. Die angegebenen 600 Watt beziehen sich immer auf die Gesamtleistung. Wie sich diese Gesamtleistung letztendlich zusammensetzt, wird vom Staat nicht reglementiert. Das eröffnet Ihnen rein theoretisch die Möglichkeit, gleich mehrere Balkonkraftwerke an nur einem Zähler zu betreiben.

In der Praxis funktioniert das aber nicht so einfach. Denn gemäß der Norm DIN VDE V 0100-551-1 VDE V 0100-551-1:2018-05 darf maximal eine Einrichtung zur Erzeugung von Strom an genau einem Endstromkreis betrieben werden. Mehrere Balkonkraftwerke, die an nur einem einzigen Stromkreis hängen, sind dementsprechend also nicht gesetzeskonform. Es gilt: Ein Balkonkraftwerk pro Zähler.

Zwei Balkonkraftwerke benötigen zwei Stromkreise

Diese Regelung ist aber gar nicht so starr und unüberwindlich, wie es auf den ersten Blick den Anschein hat. Der Grund hierfür: Häuser oder auch Wohnungen verfügen in der Regel nicht nur über einen, sondern über mehrere Stromkreise.

Um ganz einfach herauszufinden, ob das auch in Ihrem Zuhause der Fall ist, reicht meistens schon ein Blick in den eigenen Sicherungskasten. Gibt es dort mehrere Leitungsschutzschalter, beziehen sich diese – meistens nach Funktion oder Räumen getrennt – auf jeweils verschiedene Stromkreise.

Betreiben Sie jetzt zwei Balkonkraftwerke mit einer Leistung von jeweils 300 Watt an ebenfalls zwei unterschiedlichen Stromkreisen, halten Sie alle diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften ein. Dies hat der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.) ausdrücklich bestätigt.

Wechselrichter miteinander verbinden – lohnt sich dieser Trick?

Demgegenüber ist es aber vom Gesetzgeber her nicht erlaubt, zwei Wechselrichter über zwei jeweils separate Anschlusskabel mit demselben Stromkreis zu verbinden. Laut VDE wird dies so bewertet, als wenn es sich um zwei unterschiedliche PV-Anlagen zum Erzeugen von Strom handelt. Da pro Zähler bzw. Stromkreis aber eben nur ein Balkonkraftwerk erlaubt ist, scheidet diese Option als Lösung auf.

Es gibt aber einen Trick, mit dem sich diese Vorschrift bei Ihrer Anlage ganz legal umgehen lässt. Hierbei spielt der sogenannte Betteri-Anschluss eine entscheidende Rolle. Anschlüsse dieser Art bestehen aus einer dreipoligen Buchse (L, N, PE) aus staub- und wasserdichten sowie UV-beständigen Materialien. Sie lassen sich sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einsetzen.

Ein solcher Betteri-Anschluss bei einer Mini-PV-Anlage bietet jetzt den Vorteil, dass sich mithilfe eines AC-Kabels zwei oder auch noch mehr Wechselrichter zusammenschließen kann. Das bringt einen entscheidenden Vorteil: Es wird im Endeffekt immer nur ein Wechselrichter an den Stromkreis angeschlossen. Dadurch sind die gesetzlichen Regelungen zu 100 Prozent erfüllt.

Können auch gleichzeitig drei Balkonkraftwerke betrieben werden?

Da die meisten Wohnungen und Häuser in der Regel insgesamt drei verschiedene Stromkreise aufweisen, können theoretisch auch drei Mini-Photovoltaikanlagen für das Erzeugen von Strom genutzt werden. Auch hierbei ist wichtig, dass jedem Wechselrichter ein eigener Stromkreis zugeordnet wird.

Übersteigt die Leistung dabei nicht die gesetzliche Grenze von insgesamt maximal 600 Watt, bleibt es bei der vereinfachten Anmeldung und Inbetriebnahme. Zwei 300-Watt-Wechselrichter stellen hier eine gute Lösung dar. Das heißt dann aber auch, dass die drei angeschlossenen Balkonkraftwerke nicht mehr als jeweils 200 Watt einspeisen dürfen.

Hinzu kommt, dass es zu Problemen bei der Zuordnung von Steckdosen zum richtigen Stromkreis kommen kann. In diesem Fall ist es ratsam, einen qualifizierten Fachmann in Form eines Elektrikers hinzuzuziehen.

Wann lohnt sich das Nutzen von mehreren Balkonkraftwerken?

Wer dabei in einer Wohnung oder einem Haus mit einem Ost-West-Balkon lebt, profitiert ganz besonders von mehreren Mini-Solaranlagen. So bekommt morgens der Ost-Balkon die volle Sonnendröhnung und die Westseite in den Nachmittags- und Abendstunden. besitzt, der morgens und abends viel Sonne abbekommt, kann von zwei Balkonkraftwerken profitieren. Ansonsten lohnt sich eher eine größere Anlage.

<span class="highlight-section-orange">Im Handel sind Balkonkraftwerke erhältlich, die über Module mit einstellbarer Ausrichtung verfügen. Das ist gerade für Balkonkraftwerke ein attraktives Feature, die auf einem gut einsehbaren Balkon oder im Gartenbereich installiert sind. Zwei 300-Watt-Anlagen können so von morgens bis abends die Sonneneinstrahlung für die Erzeugung von Strom nutzen.</span>

Teilen
Transparent

Klare Test- und Bewertungskriterien werden angewendet, um möglichst objektive Urteile zu fällen. Dabei lassen wir nichts unter den Tisch fallen.

Kostenlos

Die Nutzung des Portals ist unverbindlich und kostenfrei. Sollten Sie sich für eine vorgestellte Lösung entscheiden, sind wir bemüht, für Sie das günstigste Angebot zu finden.

Nutzerfreundlich

Wir sind bestrebt, die Plattform so einfach und direkt wie möglich zu gestalten, sodass wirklich Jedermann ein Teil des Wandels werden kann.

Erfahren

Wir bieten ausschließlich Experten eine Plattform, um Informationen zu vermitteln. Strenge Qualitätskriterien sind zu erfüllen.