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Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk: Worauf Mieter achten müssen

Balkonkraftwerk: Worauf Mieter achten müssen

Veröffentlicht am
22.11.2023
Inhaltsverzeichnis

Schon über <span class="inline-hightlight-orange">10 % der Stromerzeugung in Deutschland</span> entfallen auf Photovoltaikanlagen. Tendenz: stark steigend. Dabei wird die Solartechnik immer effizienter und preiswerter. Zudem fördert der Staat diese Entwicklung unter anderem dadurch, dass seit Anfang 2023 auf Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Außerdem gibt es in zahlreichen Regionen des Landes Förderprogramme. Mit der Annahme der Photovoltaik-Strategie einschließlich Solarpaket I will die Bundesregierung die Energiewende weiter beschleunigen.

So entscheiden sich immer mehr Eigenheimbesitzer dazu, ihre Dächer mit Solarmodulen oder -panels auszurüsten. Aber auch <span class="inline-hightlight-orange">Mieter in Mehrfamilienhäusern können am Solar-Boom teilnehmen</span. Sie haben die Möglichkeit sogenannte Balkonkraftwerke oder Steckersolargeräte zu nutzen. Worauf aber ist bei einer Mini-Photovoltaik-Anlage zu achten? Wer darf sie montieren und ist für ein Balkonkraftwerk eine amtliche Genehmigung oder die Erlaubnis des Vermieters erforderlich?

Was ist das Solarpaket I?

Das Solarpaket I ist ein Bündel von Maßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen seiner Photovoltaik-Strategie zur Unterstützung der Energiewende angestoßen hat. Ein Handlungsfeld darin beschäftigt sich explizit damit, den <span class="inline-hightlight-orange">Betrieb einer PV-Anlage auf dem Balkon für Mieter sowie Besitzer von Eigentumswohnungen zu erleichtern</span>.

Bis zum 05. Juli 2023 hatten Länder und Verbände Gelegenheit, Stellungnahmen zum Solarpaket I einzureichen. Dabei sind zahlreiche Anliegen und Änderungsvorschläge zusammengekommen. Eigentlich sollten die Maßnahmen daraufhin bis zur Sommerpause des Bundestages beschlossen werden. Nun wird die <span class="inline-hightlight-orange">Beratung im Bundestag sowie Bundesrat aber wohl erst im Herbst</span> stattfinden. Trotzdem wird das Maßnahmenpaket nach heutigem Kenntnisstand wie ursprünglich geplant ab dem 01.01.2024 in Kraft treten.

Verkabelung: Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker

Eine Frage, die sich im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken immer wieder stellt, ist, worauf bei der Verkabelung zu achten ist. Die Verkabelung dient dazu, die Solarmodule mit dem Wechselrichter und den Wechselrichter mit dem Stromnetz zu verbinden. Um das Fließen des Stroms zu ermöglichen, brauchen Sie die PV-Anlage auf dem Balkon nur an eine geeignete Steckdose anzuschließen. Bisher gilt, dass dafür aus Sicherheitsgründen ein vom VDE zugelassener Wieland-Stecker verwendet werden sollte. <span class="inline-hightlight-orange">Für diesen Stecker aber ist eine besondere Steckdose erforderlich. Sie muss von einem Elektriker installiert werden</span. 

Gleichzeitig aber ist die Nutzung einer normalen Steckdose für Schuko-Stecker geduldet, falls ein entsprechender Netz- und Anlagenschutz gewährleistet, dass das Fließen des Stroms Millisekunden nach dem Ziehen des Steckers stoppt. Dafür sorgt in der Regel schon der Wechselrichter. Um den Betrieb einer Mini-Solaranlage weiter zu vereinfachen sieht das Solarpaket I vor, dass auch der <span class="inline-hightlight-orange">Schuko-Stecker eine Zulassung nach DIN VDE V 0126-95</span> erhält.

Wieviel Watt darf ein Balkonkraftwerk bringen?

Die Leistungsgrenze für ein Balkonkraftwerk liegt aktuell bei 600 Watt. Bei einer höheren Leistung muss die Installation eines Balkonkraftwerks von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Ferner ist dann das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht mehr möglich.

Aber aufgepasst: <span class="inline-hightlight-orange">Die 600-Watt-Grenze bezieht sich auf die Einspeiseleistung der PV-Anlage. Das ist die Leistung, die ins Stromnetz gehen kann</span.

Die angegebene Leistung der Solarmodule darf durchaus etwas darüber liegen. Schließlich ist ihr Wirkungsgrad ja beispielsweise bei bedecktem Himmel eingeschränkt. <span class="inline-hightlight-orange">Für die Einhaltung des Oberwertes von 600 Watt ist vielmehr der Wechselrichter zuständig</span. Liegt bei strahlendem Sonnenschein die aktuelle Leistung der PV-Module darüber, regelt er den Wert herunter.

Schon heute mit 800-Watt-Balkonkraftwerk Mietwohnung ausstatten

Seit längerem geht die EU-Verordnung 2016/631 davon aus, dass eine Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt für das Stromnetz irrelevant ist. Mit dem Solarpaket I soll daher auch in Deutschland der Grenzwert auf 800 Watt erhöht werden. Sie brauchen mit dem Kauf einer Mini-Solaranlage übrigens nicht bis zum Inkrafttreten des Solarpakets I zu warten. Bereits heute gibt es Solaranlagen für den Balkon, die mit entsprechend leistungsstarken PV-Modulen ausgestattet sind. Kombiniert werden sie mit einem <span class="inline-hightlight-orange">Wechselrichter, der das aktuelle Limit von 600 Watt einhält, aber per einfachem Update über eine App auf 800 Watt eingestellt werden kann</span.

Standortwahl und kWh-Leistung eine Balkon-PV-Anlage

An einem optimalen, unverschatteten Standort können Balkon-Solar-Kraftwerke mit 600 Watt bis zu etwa 550 kWh im Jahr zur Stromversorgung beitragen. Sobald Sie 800 Watt freischalten dürfen, können das bis zu 750 kWh Solarstrom sein. Dazu ist eine Platzierung an einem Balkon erforderlich, der nach Süden ausgerichtet ist. Aber auch, wenn Ihr Balkon <span class="inline-hightlight-orange">nach Südosten oder Südwesten zeigt, kann sich die Installation lohnen. Der Ertragsverlust hält sich in diesen Fällen mit fünf bis zehn Prozent</span> in Grenzen. Außerdem findet dann die Spitzen-Tagesleistung am Vormittag beziehungsweise am Nachmittag statt, bevor viele das Haus verlassen oder nachdem sie von der Arbeit zurückkehren.

Darf mehr als eine Mini-Solaranlage installiert werden?

<span class="inline-hightlight-orange">Sie dürfen mehr als eine PV-Anlage für den Balkon nutzen</span>. Wenn Sie allerdings die Installation selber durchführen und eine vereinfachte Anmeldung vornehmen wollen, darf die Gesamtleistung der Wechselrichter 600 Watt beziehungsweise ab 2024 voraussichtlich 800 Watt nicht überschreiten. Wichtig ist ebenfalls, dass an einem Stromkreis nur jeweils ein Balkonkraftwerk angeschlossen ist.

Wer darf die Montage eines Balkonkraftwerks vornehmen?

Bis zu einer Höchstleistung von 600 Watt oder ab 2024 wahrscheinlich 800 Watt <span class="inline-hightlight-orange">dürfen Sie die Installation von PV-Anlagen auf dem Balkon selber ausführen</span. Liegt die Leistung darüber, muss das eine Elektrofachkraft tun. Zudem ist es insbesondere in älteren Gebäuden auch bei PV-Anlagen, die sich unterhalb des Limits befinden, empfehlenswert, <span class="inline-hightlight-orange">einen Elektriker vor der Installation die Stromleitungen überprüfen zu lassen</span.

Wohin fließt der Strom, wenn die Mini-Solaranlage mehr Strom als benötigt erzeugt?

Das kleine Strom-Kraftwerk an Ihrer Balkonbrüstung wird wahrscheinlich selbst dann, wenn Sie nicht zu Hause sind, den Großteil seiner Energie an Dauerabnehmer wie Kühlschrank oder Gefriertruhe sowie an Geräte im Standby-Modus abgeben. Überdies können Sie <span class="inline-hightlight-orange">durch Zeitschaltuhren dafür sorgen, das sich zum Beispiel Waschmaschine und Wäschetrockner in Ihrer Abwesenheit aktivieren, wenn die PV-Anlage voraussichtlich den meisten Strom erzeugt</span.

Dennoch kann es vorkommen, dass Ihre PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als Sie gerade benötigen. Dieser Strom wird dann automatisch in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Theoretisch können Sie dafür eine Vergütung beanspruchen. Allerdings ist das mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Dazu kommt, dass die Einspeisevergütungen deutlich unter Ihrem Bezugspreis von Strom liegen, sodass dadurch bei einem kleinen Balkonkraftwerk im Jahr nur wenige Euro zusammenkommen können. Es ist also <span class="inline-hightlight-orange">sinnvoll, über den Bedarf erzeugten Solarstrom kostenlos ins öffentliche Stromnetz fließen zu lassen</span.

Es besteht zwar die Möglichkeit, einen Batteriespeicher in das Balkonkraftwerk zu integrieren, sodass über den Bedarf produzierter Strom nicht ins Stromnetz abgegeben werden muss. Häufig aber rechtfertigt die zu erwartende Verringerung der Stromkosten durch die Steigerung des Anteils an selbst genutzter Solarenergie nicht den hohen Anschaffungspreis.

Wann muss der Stromzähler ausgetauscht werden?

Wenn Sie den Strom Ihres Balkonkraftwerks in das Stromnetz einspeisen, kann es bei analogen Stromzählern passieren, dass diese dann rückwärts laufen. Das ist allerdings nicht zulässig. In solchen Fällen müssen Sie also vor der Installation eines Balkonkraftwerks den Stromzähler durch ein Modell mit Rücklaufsperre austauschen lassen. Das Solarpaket I sieht indes vor, dass der Betrieb einer <span class="inline-hightlight-orange">Mini-PV-Anlage mit einem rückwärsdrehenden Stromzähler übergangsweise solange geduldet wird, bis die Installation eines modernen Zweirichtungszählers erfolgt</span>.

Muss der Betrieb eines Balkonkraftwerks bei offiziellen Stellen angemeldet oder genehmigt werden?

Sollten Sie Ihr Balkonkraftwerk an einen Stromkreis anschließen, der nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, brauchen Sie für den Betrieb keine offizielle Anmeldung vorzunehmen. Eine Eintragung ins Marktstammdatenregister kann sicherheitshalber dennoch sinnvoll sein.

Falls Sie aber Mini-Solaranlagen an einen Stromkreis anschließen, über den Sie auch Strom von Ihrem Energieversorger beziehen, müssen Sie das Kraftwerk am Balkongeländer vor Inbetriebnahme bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Das ist alleine schon deswegen notwendig, weil dieser nach aktuellen Bestimmungen einen eventuell rückwärtslaufenden Stromzähler austauschen muss. Darüber hinaus müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk spätestens <span class="inline-hightlight-orange">einen Monat, nachdem Sie es in Betrieb genommen haben, im Marktstammdatenregister registrieren</span>. Beides geht in der Regel online. Eine Genehmigung seitens des Netzbetreibers oder staatlicher Stellen benötigen Sie nicht.

Die Neuerungen zur Anmeldepflicht eines Balkonkraftwerks laut Solarpaket I sind leider nicht ganz eindeutig. So ist es möglich, dass nur die Anmeldung beim Netzbetreiber ab 2024 entfallen, oder auch der Eintrag ins Marktstammdatenregister nicht mehr erforderlich sein wird.

Welches Mitspracherecht haben Vermieter, Hausbesitzer oder Eigentümergemeinschaften bei einem Balkonkraftwerk in der Mietwohnung?

Als Mieter steht Ihnen Ihre Wohnung im Rahmen einer üblichen Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung. Allerdings dürfen Sie ohne Zustimmung Ihres Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen. Selbstverständlich will dieser gefragt werden, wenn Sie die Wand zum Wohnzimmer herausreißen, um eine offene Küche zu haben. Bei der Fassade kann es unter Umständen sogar noch komplizierter werden. Daher stellt sich die <span class="inline-hightlight-orange">Frage, ob ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung darstellt und wenn ja, welche Konsequenzen</span> das hat.

Ist ein Balkonkraftwerk eine bauliche Veränderung?

Klar ist, dass Balkonkraftwerke, die auf dem Dach oder am Gemäuer der Außenwand montiert sind, eine bauliche Veränderung darstellen. Aber auch, wenn Sie die Mini-Solaranlage am Balkongeländer befestigen, gilt das als bauliche Veränderung. Falls Ihr Vermieter gleichzeitig der Hausbesitzer ist, müssen Sie also seine <span class="inline-hightlight-orange">Zustimmung für die Montage der Balkon-PV-Anlage einholen</span.

Was gilt bei Eigentümergemeinschaften?

Sollten Sie aber in einem Haus als Mieter oder Wohnungseigentümer wohnen, das einer Eigentümergemeinschaft gehört, benötigen Sie in den meisten Fällen sogar deren <span class="inline-hightlight-orange">Einverständnis zur Montage eines Balkonkraftwerks</span. Das liegt daran, dass die Fassade ebenso wie das Dach zum Gemeinschaftseigentum zählen, über das einzelne Eigentümer nicht alleine entscheiden können.

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) Ende 2020 reicht es aber, wenn die Mehrheit der Eigentümer keine Einwände gegen die bauliche Veränderung durch ein Balkonkraftwerk hat. Dafür muss der Beschluss aber auf der Eigentümerversammlung fallen. Diese braucht nach § 24 Absatz 1 WEG allerdings nur einmal im Jahr stattzufinden. <span class="inline-hightlight-orange">Wenn Sie nicht so lange warten wollen, können Sie auch mit jedem Eigentümer einzeln Kontakt aufnehmen</span. Dann benötigen Sie jedoch die Unterschriften von allen. Allerdings ist angekündigt, dass die Möglichkeit virtueller Eigentümerversammlungen ins WEG aufgenommen werden soll. Das könnte eine häufigere auch anlassbezogene Einberufung erleichtern.

Welchen Einfluss können Vermieter oder Eigentümerversammlung auf Balkonkraftwerke haben?

Vermieter oder Eigentümerversammlungen können Bedingungen aufstellen, an die Sie sich bei der Montage eines Balkonkraftwerks halten müssen. So kann der Nachweis einer Installation durch einen Fachbetrieb verlangt werden. Das kann die <span class="inline-hightlight-orange">Anbringung einer Wieland-Steckdose</span> einschließen, die ohnehin nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden darf. Ferner kann es sein, dass Sie die Tragfähigkeit von Balkongeländer sowie Balkonbrüstung nachweisen müssen. Eine Rolle spielen kann auch, inwieweit das Balkonkraftwerk das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und ob von den Modulen der Solaranlage eventuell Nachbarn geblendet werden können.

Was sagt der Mietvertrag?

Es kann sein, dass Ihr <span class="inline-hightlight-orange">Mietvertrag Auskunft darüber gibt, ob und zu welchen Bedingungen Sie Balkonkraftwerke installieren</span> dürfen. Im Idealfall ist die Montage bereits dort schon erlaubt und es sind Regeln aufgelistet, nach denen Sie vorgehen müssen. Dann brauchen Sie zwar nicht unbedingt das nochmalige, persönliche Einverständnis Ihres Vermieters, wenn Sie nach den Vorgaben des Mietvertrags eine Mini-PV-Anlage anbringen wollen. Sinnvoll ist es aber auch in diesem Fall, das Gespräch zu suchen und auf das Balkonkraftwerk hinzuweisen.

Möglich ist auch, dass im Mietvertrag geregelt ist, dass ein Balkonkraftwerk <span class="inline-hightlight-orange">nur mit Zustimmung des Vermieters</span> angebracht werden darf. In diesem Fall können Sie zumindest eine Offenheit Ihres Vermieters gegenüber dem Thema Balkonkraftwerke erwarten. Es kann aber auch sein, dass im Mietvertrag steht, dass nichts an die Fassade oder die Balkonbrüstung angebracht werden darf. Dann ist es dennoch sinnvoll, Ihren Vermieter anzusprechen. Vielleicht ist diese Regelung ja älteren Datums und eingefügt worden, um zu verhindern, dass die Hauswand durch Satellitenschüsseln verschandelt wird.

Was passiert, wenn ich ein Balkonkraftwerk installiere, ohne Vermieter oder Eigentümergemeinschaft zu fragen?

Falls Sie ein Balkonkraftwerk ohne Zustimmung montieren, kann es sein, dass es zu einem Streit vor Gericht kommt. Zumindest wird Sie Ihr Vermieter auf Rückbau verklagen. Welches Urteil dabei gefällt wird, lässt sich jedoch nicht voraussagen. Das Amtsgericht Stuttgart beispielsweise hat am 30. März 2021, dass ein Mieter trotz Ablehnung durch eine Vermieterin das <span class="inline-hightlight-orange">Recht hat, ein Balkonkraftwerk zu betreiben</span>, da dies dem Staatsziel des Umweltschutzes entspricht.

Am 2. Februar 2023 dagegen fiel ein Urteil des Amtsgerichts Konstanz, nach dem der Rückbau eines ohne Einverständnis der Eigentümergemeinschaft installiertes Balkonkraftwerk vorgenommen werden muss. Hier argumentiert der Richter, dass <span class="inline-hightlight-orange">kein Anspruch auf Genehmigung eines Balkonkraftwerks</span> besteht.

Wahrscheinlich wird die Rechtsprechung in Zukunft Mietern und Besitzern von Eigentumswohnungen, die ein Balkonkraftwerk installieren wollen, eindeutiger entgegenkommen. Laut Solarpaket I werden diese Balkonkraftwerke nämlich <span class="inline-hightlight-orange">als privilegierte Maßnahme in das WEG sowie in das Mietrecht laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) aufgenommen</span>. Eine Ablehnung kann dann wohl nicht mehr so einfach erfolgen.

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